Lexikon · Mahnung
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    Was ist Zahlungsverzug?

    Definition: Zahlungsverzug ist der rechtliche Zustand, in den ein Schuldner gerät, wenn er eine fällige Geldforderung nach Mahnung oder nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist nicht zahlt. Der Verzug löst nach § 286 BGB Rechtsfolgen aus: Verzugszinsen, Mahnkosten, bei B2B zusätzlich 40 € Verzugspauschale.

    Warum Zahlungsverzug wichtig ist

    Erst der Zahlungsverzug eröffnet dem Gläubiger die scharfen Rechtsinstrumente: Verzugszinsen, Schadensersatz, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung. Umgekehrt schützt er den Schuldner bis zum Verzugseintritt — vor diesem Zeitpunkt darf der Gläubiger weder Zinsen noch Mahnkosten berechnen. Wer als Selbstständiger oder Kleinunternehmer den Moment des Verzugseintritts korrekt bestimmt, spart sich teure Grundsatzstreits vor dem Amtsgericht.

    Best Practices: Zahlungsverzug richtig handhaben

    • Bei Rechnungen an Verbraucher immer „Zahlungsverzug tritt 30 Tage nach Rechnungszugang ein“-Hinweis auf die Rechnung drucken (§ 286 Abs. 3 BGB).
    • Bei B2B-Rechnungen ein konkretes Fälligkeitsdatum nennen („Zahlbar bis 15.06.2026“) — damit tritt der Verzug ohne Mahnung am Folgetag ein.
    • Mahnung + Verzugsaufforderung in einem Schreiben kombinieren: Forderung, Fälligkeitsdatum, Fristsetzung mit 14 Tagen, Hinweis auf Verzugszinsen.
    • Nach Verzugseintritt die Kosten transparent aufschlüsseln: Hauptforderung + Verzugszinsen + Mahnkosten + ggf. 40-€-Pauschale.

    Häufige Fragen zu Zahlungsverzug

    Wann tritt Zahlungsverzug automatisch ein?
    Bei Verbrauchern 30 Tage nach Zugang der Rechnung, wenn die Rechnung einen entsprechenden Hinweis enthält (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei kalenderbestimmter Leistungszeit sofort am Folgetag. Sonst erst ab Zugang einer Mahnung.
    Was ist der Unterschied zwischen Verzug und bloßer Fälligkeit?
    Fälligkeit = die Forderung muss geleistet werden. Verzug = der Schuldner leistet trotz Fälligkeit und Mahnung/Bestimmbarkeit nicht. Erst mit Verzug entstehen Zinsen und Schadensersatzansprüche.
    Gerät ein Kunde auch in Verzug, wenn die Zahlung nur wenige Tage verspätet eingeht?
    Ja. Eine Karenzzeit gibt es rechtlich nicht. Kulanz ist eine Geschäftsentscheidung — juristisch tritt der Verzug mit Ablauf der Frist ein.
    Welche Rechte habe ich als Gläubiger bei Zahlungsverzug?
    Verzugszinsen (§ 288 BGB), Ersatz der Verzugskosten (Mahngebühren, Rechtsanwalts-Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB), bei B2B zusätzlich 40-€-Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB), Recht auf Rücktritt bei wiederholtem Verzug (§ 323 BGB).
    Kann der Schuldner den Verzug durch Teilzahlung vermeiden?
    Teilzahlung beseitigt den Verzug nur für den gezahlten Anteil. Auf dem Restbetrag bleibt der Verzug bestehen, mit entsprechend weiterlaufenden Zinsen.

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