Lexikon · Mahnung
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    Was ist Mahnung?

    Definition: Eine Mahnung ist die förmliche Zahlungsaufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine fällige Forderung innerhalb einer gesetzten Frist zu begleichen. Rechtlich löst sie nach § 286 BGB den Verzug aus, sobald sie dem Schuldner zugegangen ist und dieser nicht leistet — damit entstehen Verzugszinsen und Mahnkosten.

    Warum Mahnung wichtig ist

    Wer offene Rechnungen nicht mahnt, gibt Ansprüche faktisch auf: Ohne Mahnung gerät der Schuldner nur in Ausnahmefällen automatisch in Verzug (etwa bei Kalender-festen Zahlungsterminen), und damit fehlt die Grundlage für Verzugszinsen, Mahnkosten und später den Mahnbescheid. Umgekehrt ist bei einem unberechtigten Mahnschreiben ein sofortiger Widerspruch entscheidend — sonst tritt nach 14 Tagen die Zahlungspflicht ein.

    Best Practices: Mahnung richtig handhaben

    • Drei-Stufen-System: (1) Zahlungserinnerung mit 10-Tage-Frist, (2) 1. Mahnung mit 14-Tage-Frist und Verzugshinweis, (3) letzte Mahnung mit gerichtlicher Androhung.
    • Ab der 1. Mahnung Verzugszinsen (5 % über Basiszinssatz für Verbraucher, 9 % für Unternehmen — § 288 BGB) und Mahnkosten (2,50 € bis 5 € je Mahnung) hinzufügen.
    • Die Mahnung nachweisbar zustellen — Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.
    • Jede Mahnung mit exakter Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, offener Betrag, Fälligkeitsdatum und neuer Zahlungsfrist versehen.
    • Bei unberechtigter Mahnung: sofortiger schriftlicher Widerspruch mit Angabe des Grundes (Rechnung bereits bezahlt / Forderung bestritten).

    Häufige Fragen zu Mahnung

    Worin unterscheidet sich die Mahnung von der Zahlungserinnerung?
    Juristisch: nichts. Beide sind Mahnung im Sinne des § 286 BGB und setzen den Schuldner bei Nichtzahlung in Verzug. Praktisch unterscheidet man sie nur im Ton — die „Zahlungserinnerung“ ist höflicher und oft ohne Verzugshinweis.
    Wann gerät der Schuldner automatisch in Verzug — ohne Mahnung?
    Bei kalendermäßig festgelegter Zahlungsfrist (z. B. „Fällig am 15. des Monats“), bei Zahlungsverzug 30 Tage nach Rechnungsdatum für Verbraucher (§ 286 Abs. 3 BGB) und bei Verträgen mit „netto 30 Tage“-Klausel.
    Muss die Mahnung nummeriert sein (1., 2., 3. Mahnung)?
    Juristisch nein — die erste Mahnung reicht für den Verzugseintritt. Praktisch ist die Nummerierung sinnvoll, um die Eskalationsstufe zu dokumentieren.
    Welche Mahnkosten darf ich berechnen?
    Ab der 2. Mahnung sind angemessene Kosten für Porto, Papier und Bearbeitungsaufwand erstattungsfähig — typisch 2,50 € bis 5 € pro Mahnung. Pauschalen von 15–25 € gelten als unangemessen und werden vor Gericht gestrichen.
    Was passiert nach der letzten Mahnung?
    Der Gläubiger kann einen gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Bleibt der Schuldner untätig, ergeht nach 2 Wochen ein Vollstreckungsbescheid — damit kann zwangsvollstreckt werden.

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