Zahlungsverkehr
    Aktualisiert am

    Mahnung schreiben: Offene Rechnungen einfordern (2026)

    Kurz erklärt: Eine Mahnung setzt einen säumigen Schuldner in Verzug (§ 286 BGB). Sie muss Forderungshöhe, Rechnungsnummer, Fälligkeitsdatum und neue Zahlungsfrist (7–14 Tage) enthalten. BriefWizard erstellt rechtssichere Mahnungen in allen Stufen.

    Offene Rechnungen einzutreiben ist juristisch klar geregelt, aber emotional oft belastend. BriefWizard liefert rechtssichere Mahnvorlagen für alle Situationen: Zahlungserinnerung (freundlich), 1. Mahnung (formell mit Fristsetzung), 2. Mahnung (mit Verzugszinsen und Mahngebühren), letzte Mahnung vor Inkasso (mit Androhung des Mahnbescheids). Jede Vorlage ist rechtssicher formuliert und berücksichtigt die aktuellen Regelungen des BGB.

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    Ratgeber: Zahlungsverkehr

    Zahlungserinnerung vor erster Mahnung

    Eine Zahlungserinnerung ist juristisch noch keine Mahnung, sondern ein freundlicher Hinweis. Sie ist keine Voraussetzung, aber bei Kundenbeziehungen oft sinnvoll, um den Geschäftsverkehr nicht zu belasten. Die Erinnerung sollte: höflich formuliert sein, die Rechnungsdetails enthalten, eine neue kurze Frist (7 Tage) setzen, keine Verzugszinsen oder Mahngebühren nennen. Nach erfolgloser Erinnerung folgt die formelle 1. Mahnung.

    1. Mahnung: Verzug setzen

    Die 1. Mahnung setzt den Schuldner in Verzug. Sie muss: alle Rechnungsdetails, klare Aufforderung zur Zahlung, neue Frist (10–14 Tage), Ankündigung von Verzugszinsen und Konsequenzen enthalten. Ab sofort haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbrauchern (aktuell ca. 8 %), 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Unternehmern (aktuell ca. 12 %). Die Zinsen werden taggenau berechnet.

    2. und letzte Mahnung: Eskalation

    Ab der 2. Mahnung sind Mahngebühren zulässig — üblich sind 2,50–5,00 € pro Mahnung. Die letzte Mahnung sollte: die Gesamtsumme aktualisiert (Rechnung + Verzugszinsen + Mahngebühren), eine letzte Frist (7–14 Tage), klare Androhung konkreter Konsequenzen (Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren, Klage) und die eigene Zahlungsbereitschaft ausdrücken. Nach Ablauf: Inkasso oder online-Mahnbescheid (www.online-mahnantrag.de).

    Gerichtliches Mahnverfahren

    Der Mahnbescheid ist ein einfaches, günstiges Verfahren: Online-Antrag, Gerichtsgebühren ab 36 €, keine Anwaltspflicht. Der Schuldner hat 2 Wochen Zeit, zu widersprechen. Bei Widerspruch geht der Fall ins normale Klageverfahren. Bei Untätigkeit: Vollstreckungsbescheid, der wie ein Urteil vollstreckbar ist (Pfändung von Lohn, Konto, Sachwerten). Voraussetzung: bekannte Adresse des Schuldners.

    Häufige Fragen

    Muss ich erst mehrere Mahnungen schicken, bevor ich klage?
    Rechtlich reicht eine einzige wirksame Mahnung. Die Abstufung mit mehreren Mahnungen ist üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
    Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
    Üblich 2,50–5,00 € pro Mahnung. Die BGH hat 2010 (XI ZR 338/09) 2,50 € bei Banken für Portokosten anerkannt. Höhere Gebühren nur mit Begründung.
    Ab wann verjährt meine Forderung?
    Nach 3 Jahren (regelmäßige Verjährungsfrist), ab Ende des Jahres der Fälligkeit. Nach Mahnbescheid wird die Verjährung für 30 Jahre gehemmt.

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