Mahnung schreiben: Offene Rechnungen einfordern (2026)
Kurz erklärt: Eine Mahnung setzt einen säumigen Schuldner in Verzug (§ 286 BGB). Sie muss Forderungshöhe, Rechnungsnummer, Fälligkeitsdatum und neue Zahlungsfrist (7–14 Tage) enthalten. BriefWizard erstellt rechtssichere Mahnungen in allen Stufen.
Offene Rechnungen einzutreiben ist juristisch klar geregelt, aber emotional oft belastend. BriefWizard liefert rechtssichere Mahnvorlagen für alle Situationen: Zahlungserinnerung (freundlich), 1. Mahnung (formell mit Fristsetzung), 2. Mahnung (mit Verzugszinsen und Mahngebühren), letzte Mahnung vor Inkasso (mit Androhung des Mahnbescheids). Jede Vorlage ist rechtssicher formuliert und berücksichtigt die aktuellen Regelungen des BGB.
16 Zahlungsverkehr-Vorlagen
Erste Mahnung
Erste formelle Mahnung bei Zahlungsverzug
Rechnung Mahnung
Mahnung für eine offene Rechnung
B2B Mahnung
Geschäftliche Mahnung zwischen Unternehmen
Mahnung mit Fristsetzung
Mahnung mit gesetzter Zahlungsfrist
Mahnung Miete
Mahnung bei ausbleibender Mietzahlung
Dienstleistung Mahnung
Mahnung für erbrachte Dienstleistungen
Letzte Mahnung
Letzte Mahnung vor rechtlichen Schritten
Zweite Mahnung
Zweite Mahnung mit Nachfristsetzung
Mahnung mit Verzugszinsen
Mahnung inkl. Geltendmachung von Verzugszinsen
Mahnung mit Inkasso-Androhung
Mahnung mit Ankündigung von Inkassomaßnahmen
Freelancer Mahnung
Mahnung für Selbstständige und Freiberufler
Handwerker Mahnung
Mahnung für Handwerkerleistungen
Mahnung freundlich
Freundliche aber bestimmte Mahnung
Mahnung bestimmt
Bestimmte Mahnung mit klaren Konsequenzen
Zahlungserinnerung
Freundliche Zahlungserinnerung vor der Mahnung
Vollmacht zur Kontoeröffnung für ein Kind
Vollmacht für einen Elternteil zur Eröffnung eines Kinderkontos.
Ratgeber: Zahlungsverkehr
Zahlungserinnerung vor erster Mahnung
Eine Zahlungserinnerung ist juristisch noch keine Mahnung, sondern ein freundlicher Hinweis. Sie ist keine Voraussetzung, aber bei Kundenbeziehungen oft sinnvoll, um den Geschäftsverkehr nicht zu belasten. Die Erinnerung sollte: höflich formuliert sein, die Rechnungsdetails enthalten, eine neue kurze Frist (7 Tage) setzen, keine Verzugszinsen oder Mahngebühren nennen. Nach erfolgloser Erinnerung folgt die formelle 1. Mahnung.
1. Mahnung: Verzug setzen
Die 1. Mahnung setzt den Schuldner in Verzug. Sie muss: alle Rechnungsdetails, klare Aufforderung zur Zahlung, neue Frist (10–14 Tage), Ankündigung von Verzugszinsen und Konsequenzen enthalten. Ab sofort haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbrauchern (aktuell ca. 8 %), 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Unternehmern (aktuell ca. 12 %). Die Zinsen werden taggenau berechnet.
2. und letzte Mahnung: Eskalation
Ab der 2. Mahnung sind Mahngebühren zulässig — üblich sind 2,50–5,00 € pro Mahnung. Die letzte Mahnung sollte: die Gesamtsumme aktualisiert (Rechnung + Verzugszinsen + Mahngebühren), eine letzte Frist (7–14 Tage), klare Androhung konkreter Konsequenzen (Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren, Klage) und die eigene Zahlungsbereitschaft ausdrücken. Nach Ablauf: Inkasso oder online-Mahnbescheid (www.online-mahnantrag.de).
Gerichtliches Mahnverfahren
Der Mahnbescheid ist ein einfaches, günstiges Verfahren: Online-Antrag, Gerichtsgebühren ab 36 €, keine Anwaltspflicht. Der Schuldner hat 2 Wochen Zeit, zu widersprechen. Bei Widerspruch geht der Fall ins normale Klageverfahren. Bei Untätigkeit: Vollstreckungsbescheid, der wie ein Urteil vollstreckbar ist (Pfändung von Lohn, Konto, Sachwerten). Voraussetzung: bekannte Adresse des Schuldners.
