Mahnung · 12+ Vorlagen
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    Mahnung schreiben: rechtssicher Forderungen eintreiben (2026)

    Kurz erklärt: Eine Mahnung fordert einen säumigen Schuldner schriftlich zur Zahlung auf und setzt ihn rechtlich in Verzug (§ 286 BGB). Sie muss Forderungshöhe, Rechnungsnummer, Fälligkeitsdatum und eine neue Zahlungsfrist von 7–14 Tagen enthalten. Erst nach wirksamer Mahnung sind Verzugszinsen und Mahnkosten einklagbar.

    Eine Mahnung ist der juristische Schritt, mit dem Sie einen säumigen Schuldner formell zur Zahlung auffordern und ihn in Verzug setzen. Erst nach wirksamer Mahnung können Sie Verzugszinsen (5 % über Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 % bei Unternehmern), Mahngebühren und Rechtsanwaltskosten geltend machen. BriefWizard erstellt rechtssichere Mahnschreiben in allen Stufen — von der Zahlungserinnerung über die 1. und 2. Mahnung bis zur letzten Mahnung vor Inkasso.

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    Ratgeber: Alles Wichtige zur Mahnung

    Verzug setzen: was § 286 BGB vorschreibt

    Ein Schuldner kommt nur in Verzug, wenn er nach Fälligkeit gemahnt wurde (§ 286 Abs. 1 BGB). Ausnahme: Bei konkretem Fälligkeitsdatum ('31.03.2026') tritt Verzug automatisch ein. Bei Verbrauchern (Privatpersonen) muss in der Rechnung ausdrücklich auf die Verzugsfolgen hingewiesen werden, um automatischen Verzug nach 30 Tagen zu erreichen. Die Mahnung ist also der juristisch saubere Weg, Verzug zu begründen — und die Voraussetzung für Verzugszinsen und Inkasso.

    Zahlungserinnerung, 1., 2. und letzte Mahnung

    Rechtlich reicht eine einzige Mahnung. Die übliche Abstufung (Erinnerung → 1. Mahnung → 2. Mahnung → letzte Mahnung) ist eine Kulanzpraxis. Die Zahlungserinnerung ist juristisch noch keine Mahnung — sie erinnert freundlich und dient der Kundenbindung. Ab der 1. offiziellen Mahnung können Sie Verzugszinsen verlangen. Ab der 2. Mahnung sind auch Mahngebühren (meist 2,50–5,00 €) zulässig. Nach der letzten Mahnung folgt typisch Inkasso oder Mahnbescheid.

    Diese Angaben muss eine Mahnung enthalten

    Ihre vollständigen Kontaktdaten als Gläubiger, Name und Adresse des Schuldners, Rechnungsnummer und -datum, ursprüngliche Fälligkeit, genaue Forderungshöhe inkl. Mehrwertsteuer, ggf. Verzugszinsen und Mahnkosten als separate Positionen, konkrete neue Zahlungsfrist (mindestens 7 Tage, meist 10–14), Ihre Bankverbindung mit IBAN, klarer Hinweis auf die Konsequenzen bei weiterer Nichtzahlung (Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren).

    Verzugszinsen und Mahnkosten berechnen

    Die Verzugszinsen liegen aktuell 2026 bei rund 8,12 % (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte) für Verbraucher und 12,12 % für Unternehmer (Basiszinssatz + 9). Die Berechnung: Offener Betrag × Zinssatz × Tage im Verzug ÷ 365. Mahnkosten sind als Aufwendungsersatz zulässig, aber in der Höhe begrenzt — üblich sind 2,50–5,00 € pro Mahnung. Auch pauschale Mahnpauschalen (40 €) sind gegenüber Unternehmern nach § 288 Abs. 5 BGB zulässig.

    Nach der Mahnung: Inkasso oder Mahnbescheid?

    Bleibt die Zahlung aus, haben Sie drei Hauptoptionen: (1) Inkassobüro beauftragen — übernimmt die Eintreibung gegen Provision (meist 10–25 % der Forderung). (2) Gerichtliches Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht online beantragen (ab 36 € für Forderungen bis 1.500 €). Der Schuldner erhält einen Mahnbescheid und hat 2 Wochen Zeit zu widersprechen. (3) Anwalt einschalten — lohnt ab höheren Streitwerten und bei voraussichtlichem Widerspruch.

    Häufige Fragen zur Mahnung

    Muss ich erst drei Mahnungen schicken, bevor ich klage?
    Nein, rechtlich reicht eine einzige wirksame Mahnung. Die Drei-Mahnungs-Regel ist eine Kulanzpraxis, keine gesetzliche Vorschrift.
    Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
    Ab dem Tag nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist. Bei Unternehmern mit konkretem Fälligkeitsdatum auch automatisch ohne Mahnung.
    Was kostet der gerichtliche Mahnbescheid?
    Für Forderungen bis 1.500 € aktuell 36 €. Die Kosten trägt im Erfolgsfall der Schuldner. Der Antrag läuft online über www.online-mahnantrag.de.
    Wie lange bleibt meine Forderung verjährbar?
    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres der Fälligkeit. Nach Mahnbescheid wird die Verjährung für 30 Jahre gehemmt.

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