Lexikon · Allgemein
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    Was ist Vollmacht?

    Definition: Eine Vollmacht ist die rechtsgeschäftliche Erlaubnis, im Namen und mit Wirkung für eine andere Person zu handeln (§ 166 BGB). Sie kann mündlich, schriftlich oder notariell erteilt werden — je nach Rechtsgeschäft gelten unterschiedliche Formanforderungen.

    Warum Vollmacht wichtig ist

    Wer für eine andere Person Briefe schreibt, Verträge schließt oder Behördengänge erledigt, braucht eine schriftliche Vollmacht — sonst sind die Handlungen rechtlich unwirksam. Besonders wichtig: die Vorsorgevollmacht, die im Krankheits- oder Pflegefall regelt, wer stellvertretend handeln darf. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen — ein teures und zeitaufwändiges Verfahren.

    Best Practices: Vollmacht richtig handhaben

    • Vollmacht immer schriftlich erteilen: Auch wenn mündliche Vollmacht rechtlich oft ausreicht, verlangt die Praxis (Behörden, Banken, Ämter) meist ein schriftliches Dokument.
    • Umfang klar definieren: Ist es eine Generalvollmacht (alles) oder eine Spezialvollmacht (nur für bestimmte Aufgaben)?
    • Notarielle Beglaubigung bei wichtigen Vollmachten: Für Immobiliengeschäfte, Erbangelegenheiten und Bankkonten fordern viele Institutionen eine notarielle Vollmacht.
    • Widerruf schriftlich festhalten: Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden — informieren Sie alle betroffenen Parteien schriftlich.

    Häufige Fragen zu Vollmacht

    Was ist eine Generalvollmacht?
    Eine Generalvollmacht bevollmächtigt eine Person, in allen rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten für Sie zu handeln — ohne Einschränkung. Sie sollte nur an absolut vertrauenswürdige Personen erteilt werden.
    Was ist eine Vorsorgevollmacht?
    Eine Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind (Krankheit, Unfall). Sie regelt, wer für Sie medizinische Entscheidungen treffen und Behördengänge erledigen darf.
    Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt sein?
    Nicht immer. Für Alltagsgeschäfte reicht eine schriftliche Vollmacht. Für Immobiliengeschäfte, Erbangelegenheiten und Grundbucheintragungen ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich.
    Kann ich eine Vollmacht widerrufen?
    Ja, jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten sowie allen relevanten Dritten mitgeteilt werden.

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