Was ist Rufnummernportierung?
Definition: Die Rufnummernportierung ist der Vorgang, bei dem ein Mobilfunk- oder Festnetzkunde seine bisherige Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnimmt. Rechtsgrundlage: § 59 TKG. Die Portierungsgebühr ist auf maximal 6,82 € gedeckelt, und sie darf nicht an das Kündigungsdatum gekoppelt sein.
Warum Rufnummernportierung wichtig ist
Wer beim Anbieterwechsel die Rufnummer nicht rechtzeitig portiert, verliert sie — und damit eine wichtige geschäftliche und private Kontaktadresse, die in WhatsApp, Banken-Authentifizierung und Online-Konten hinterlegt ist. Besonders tückisch: Viele Anbieter koppeln die Portierung an das Kündigungsdatum, obwohl das Gesetz eine Portierung bis zu 90 Tage nach Vertragsende erlaubt. Mit dem richtigen Vorgehen ist die Portierung kostenlos oder fast kostenlos und dauert nur wenige Werktage.
Best Practices: Rufnummernportierung richtig handhaben
- Den Portierungsauftrag beim neuen Anbieter einreichen, nicht beim alten — er koordiniert den Wechsel.
- Die Portierungserklärung sollte den alten Anbieter, die alte Rufnummer und das gewünschte Portierungsdatum enthalten.
- Idealerweise 2–4 Wochen vor dem gewünschten Wechseltermin beantragen; bei Vertragsende-Portierung bis zu 90 Tage nach Vertragsende möglich (§ 59 Abs. 4 TKG).
- Die Portierungsgebühr ist gesetzlich auf 6,82 € gedeckelt — höhere Forderungen schriftlich zurückweisen.
- Restguthaben bei Prepaid-Tarifen vor der Portierung abrufen oder Auszahlung anfordern.
