Miete & Wohnen
    Aktualisiert am

    Mietvertrag kündigen: Fristen & rechtssichere Vorlage (2026)

    Kurz erklärt: Mieter können ihre Wohnung mit 3 Monaten Frist kündigen (§ 573c BGB) — unabhängig von der Wohndauer. Die Kündigung muss schriftlich, unterschrieben und rechtzeitig beim Vermieter eingehen. BriefWizard erstellt Ihre Mietkündigung formgerecht.

    Die Kündigung eines Mietvertrags ist im Bürgerlichen Gesetzbuch genau geregelt (§§ 573–573d BGB). Mieter haben es einfacher als Vermieter: eine Kündigung mit 3 Monaten Frist ist jederzeit möglich, ohne dass Sie Gründe nennen müssen. BriefWizard liefert eine rechtssichere Mietkündigungsvorlage mit allen Pflichtangaben.

    DIN 5008 konform In 2 Minuten fertig Ohne Anmeldung

    Ratgeber: Miete & Wohnen

    Kündigungsfrist bei Wohnungsmietverträgen

    Nach § 573c Abs. 1 BGB gilt für Mieter eine einheitliche Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie für das Ende des übernächsten Monats wirksam wird. Beispiel: Kündigung geht am 3. März ein → wirksam zum 31. Mai. Für Vermieter gilt eine längere Frist (3–9 Monate je nach Mietdauer) und sie müssen Gründe vorweisen.

    Schriftform und Unterschrift — keine Ausnahmen

    Die Schriftform ist nach § 568 BGB zwingend. Eine E-Mail-Kündigung ist in der Regel nicht wirksam. Die Kündigung muss von allen im Vertrag genannten Mietern unterschrieben werden — bei Ehegatten und WGs also von allen Beteiligten. Eine Kündigung durch nur einen Mieter ist unwirksam. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein — der Postbote schließt nie aus dem 'Einwurf-Einschreiben' auf Erhalt.

    Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung

    Bei einer Mieterhöhungserklärung (z.B. nach § 558 BGB, Anpassung an ortsübliche Vergleichsmiete) oder Modernisierungsankündigung (§ 559 BGB) können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen: 2 Monate nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. Die Kündigung ist dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam, ohne Einhaltung der regulären 3-Monats-Frist. Wichtig: Sie zahlen die erhöhte Miete nicht — Sie kündigen noch vor Wirksamwerden.

    Außerordentliche Kündigung bei Mängeln

    Bei erheblichen Mängeln der Wohnung (Gesundheitsgefährdung durch Schimmel, Feuchtigkeit, längerer Ausfall von Heizung/Wasser) haben Sie nach § 543 BGB ein fristloses Kündigungsrecht. Voraussetzung: Sie haben den Vermieter zuvor mit Fristsetzung zur Beseitigung aufgefordert (Abmahnung). Erst nach erfolgloser Fristsetzung ist die fristlose Kündigung wirksam. Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos, ärztlichen Attesten, Mängelanzeigen.

    Häufige Fragen

    Kann ich bei Umzug aus beruflichen Gründen früher kündigen?
    Nein, automatisch nicht. Sie müssen die reguläre 3-Monats-Frist einhalten — außer der Vermieter stimmt einer vorzeitigen Auflösung zu (oft gegen Nachmieter-Stellung).
    Muss ich Gründe für die Kündigung angeben?
    Nein, als Mieter können Sie ohne Begründung kündigen.
    Was passiert mit der Kaution nach Auszug?
    Der Vermieter hat 3–6 Monate Zeit, die Kaution abzurechnen. Unberechtigte Einbehaltungen können Sie mit Musterschreiben anmahnen.

    Jetzt Miete & Wohnen-Brief mit KI erstellen

    In unter zwei Minuten — DIN 5008 konform, ohne Anmeldung.