Mietvertrag kündigen: Fristen & rechtssichere Vorlage (2026)
Kurz erklärt: Mieter können ihre Wohnung mit 3 Monaten Frist kündigen (§ 573c BGB) — unabhängig von der Wohndauer. Die Kündigung muss schriftlich, unterschrieben und rechtzeitig beim Vermieter eingehen. BriefWizard erstellt Ihre Mietkündigung formgerecht.
Die Kündigung eines Mietvertrags ist im Bürgerlichen Gesetzbuch genau geregelt (§§ 573–573d BGB). Mieter haben es einfacher als Vermieter: eine Kündigung mit 3 Monaten Frist ist jederzeit möglich, ohne dass Sie Gründe nennen müssen. BriefWizard liefert eine rechtssichere Mietkündigungsvorlage mit allen Pflichtangaben.
16 Miete & Wohnen-Vorlagen
Mietvertrag Kündigung
Wohnung oder Mietvertrag kündigen
Untermietvertrag Kündigung
Untermietverhältnis kündigen
WG Zimmer Kündigung
WG-Zimmer kündigen
Garagenmietvertrag Kündigung
Garagenmietvertrag kündigen
Rückzahlung der Mietkaution fordern
Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution nach Auszug.
Nebenkostenabrechnung an einen Mieter
Anschreiben zur Nebenkostenabrechnung mit Zahlungsaufforderung.
Mängel in der Wohnung anzeigen
Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Fristsetzung.
Mietminderung wegen Mängeln ankündigen
Ankündigung einer Mietminderung nach vorhandenen Mängeln.
Gewerbemietvertrag kündigen
Kündigung eines Gewerbemietvertrags.
Elternbürgschaft für Mietvertrag
Bürgschaftserklärung der Eltern für eine Mietwohnung.
Eigentümerwechsel einer Mietwohnung mitteilen
Information an den Mieter über einen Eigentümerwechsel.
Bestätigung der Kündigung des Mietvertrags
Bestätigung des Vermieters über den Erhalt der Kündigung mit Auszugsdatum.
Adressänderung wegen Umzug mitteilen
Mitteilung der neuen Anschrift an Unternehmen, Versicherungen, Banken.
Mietbürgschaftserklärung
Allgemeine Bürgschaftserklärung für einen Mietvertrag.
Mietvertrag kündigen (Wohnung)
Ordentliche Kündigung einer Mietwohnung mit drei-monatiger Frist.
Zu hohe Miete rückerstatten (Mietpreisbremse)
Rückforderung überhöhter Miete bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse.
Ratgeber: Miete & Wohnen
Kündigungsfrist bei Wohnungsmietverträgen
Nach § 573c Abs. 1 BGB gilt für Mieter eine einheitliche Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie für das Ende des übernächsten Monats wirksam wird. Beispiel: Kündigung geht am 3. März ein → wirksam zum 31. Mai. Für Vermieter gilt eine längere Frist (3–9 Monate je nach Mietdauer) und sie müssen Gründe vorweisen.
Schriftform und Unterschrift — keine Ausnahmen
Die Schriftform ist nach § 568 BGB zwingend. Eine E-Mail-Kündigung ist in der Regel nicht wirksam. Die Kündigung muss von allen im Vertrag genannten Mietern unterschrieben werden — bei Ehegatten und WGs also von allen Beteiligten. Eine Kündigung durch nur einen Mieter ist unwirksam. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein — der Postbote schließt nie aus dem 'Einwurf-Einschreiben' auf Erhalt.
Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung
Bei einer Mieterhöhungserklärung (z.B. nach § 558 BGB, Anpassung an ortsübliche Vergleichsmiete) oder Modernisierungsankündigung (§ 559 BGB) können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen: 2 Monate nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. Die Kündigung ist dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam, ohne Einhaltung der regulären 3-Monats-Frist. Wichtig: Sie zahlen die erhöhte Miete nicht — Sie kündigen noch vor Wirksamwerden.
Außerordentliche Kündigung bei Mängeln
Bei erheblichen Mängeln der Wohnung (Gesundheitsgefährdung durch Schimmel, Feuchtigkeit, längerer Ausfall von Heizung/Wasser) haben Sie nach § 543 BGB ein fristloses Kündigungsrecht. Voraussetzung: Sie haben den Vermieter zuvor mit Fristsetzung zur Beseitigung aufgefordert (Abmahnung). Erst nach erfolgloser Fristsetzung ist die fristlose Kündigung wirksam. Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos, ärztlichen Attesten, Mängelanzeigen.
