Strom & Gas
    Aktualisiert am

    Strom- oder Gasvertrag kündigen (2026)

    Kurz erklärt: Strom- und Gasverträge kündigen Sie schriftlich mit der im Vertrag festgelegten Frist (meist 6–12 Wochen zum Ablauf). Bei Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung. BriefWizard erstellt Ihre Energievertrag-Kündigung in 2 Minuten.

    Ein Strom- oder Gasvertrag lässt sich einfacher wechseln als die meisten anderen Verträge. Wenn Sie zu einem neuen Versorger wechseln, übernimmt dieser meist die Kündigung und Koordination — das vermeidet Unterbrechungen. Wer selbst kündigen möchte (z.B. bei Umzug ins Ausland), braucht ein schriftliches Schreiben. BriefWizard liefert passende Vorlagen für alle großen deutschen Energieversorger.

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    Ratgeber: Strom & Gas

    Fristen bei Energieverträgen

    Die Fristen variieren: Grundversorgung (z.B. Stadtwerke): 2 Wochen Frist, nach Gesetz. Sonderverträge: meist 6–12 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (oft 12 oder 24 Monate). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit: meist monatliche Kündbarkeit. Bei Umzug: Sie können den Vertrag am neuen Ort fortführen oder mit 6 Wochen Frist kündigen.

    Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

    Nach § 41 Abs. 3 EnWG haben Sie bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung. Die Kündigung wird wirksam, wenn die Preiserhöhung in Kraft treten würde — Sie zahlen also nie den höheren Preis. Nutzen Sie dieses Recht konsequent — bei jedem Preisanstieg ist ein Wechsel oft deutlich günstiger.

    Anbieterwechsel und Wechselbonus

    Viele neue Anbieter zahlen Wechselprämien (meist 50–200 €) und übernehmen die Kündigung. Vorsicht: Lockprämien im ersten Jahr führen oft zu deutlichen Preissprüngen im zweiten Jahr. Wer aktiv wechselt, spart im Durchschnitt 200–400 € jährlich. Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox helfen — achten Sie auf die Vertragsbedingungen und die tatsächliche Ersparnis über die volle Laufzeit.

    Häufige Fragen

    Wird mein Strom abgeschaltet, wenn ich kündige?
    Nein, nie. Bei Umzug oder Wechsel garantiert das Energiewirtschaftsgesetz einen lückenlosen Übergang. Notfalls springt die lokale Grundversorgung ein.
    Muss ich die Endabrechnung selbst anfordern?
    Nein, der alte Anbieter ist verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende eine Schlussabrechnung zu erstellen.
    Was mache ich mit meiner Kaution?
    Wenn Sie eine Kaution gezahlt haben, wird sie bei der Schlussabrechnung verrechnet oder zurückerstattet.

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