Strom- oder Gasvertrag kündigen (2026)
Kurz erklärt: Strom- und Gasverträge kündigen Sie schriftlich mit der im Vertrag festgelegten Frist (meist 6–12 Wochen zum Ablauf). Bei Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung. BriefWizard erstellt Ihre Energievertrag-Kündigung in 2 Minuten.
Ein Strom- oder Gasvertrag lässt sich einfacher wechseln als die meisten anderen Verträge. Wenn Sie zu einem neuen Versorger wechseln, übernimmt dieser meist die Kündigung und Koordination — das vermeidet Unterbrechungen. Wer selbst kündigen möchte (z.B. bei Umzug ins Ausland), braucht ein schriftliches Schreiben. BriefWizard liefert passende Vorlagen für alle großen deutschen Energieversorger.
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Ratgeber: Strom & Gas
Fristen bei Energieverträgen
Die Fristen variieren: Grundversorgung (z.B. Stadtwerke): 2 Wochen Frist, nach Gesetz. Sonderverträge: meist 6–12 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (oft 12 oder 24 Monate). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit: meist monatliche Kündbarkeit. Bei Umzug: Sie können den Vertrag am neuen Ort fortführen oder mit 6 Wochen Frist kündigen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Nach § 41 Abs. 3 EnWG haben Sie bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung. Die Kündigung wird wirksam, wenn die Preiserhöhung in Kraft treten würde — Sie zahlen also nie den höheren Preis. Nutzen Sie dieses Recht konsequent — bei jedem Preisanstieg ist ein Wechsel oft deutlich günstiger.
Anbieterwechsel und Wechselbonus
Viele neue Anbieter zahlen Wechselprämien (meist 50–200 €) und übernehmen die Kündigung. Vorsicht: Lockprämien im ersten Jahr führen oft zu deutlichen Preissprüngen im zweiten Jahr. Wer aktiv wechselt, spart im Durchschnitt 200–400 € jährlich. Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox helfen — achten Sie auf die Vertragsbedingungen und die tatsächliche Ersparnis über die volle Laufzeit.
