Handyvertrag kündigen: Vorlage & Frist (2026)
Kurz erklärt: Seit der TKG-Novelle 2022 können Mobilfunkverträge mit einer Frist von nur 1 Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Ihre Kundennummer, Rufnummer und gewünschtes Vertragsende enthalten. BriefWizard erstellt Ihre Mobilfunk-Kündigung in 2 Minuten.
Ihren Handyvertrag zu kündigen ist seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle Dezember 2021) erheblich einfacher geworden. Statt 3 Monaten gelten für alle nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossenen oder verlängerten Verträge nur noch 1 Monat Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. BriefWizard liefert Vorlagen für alle großen deutschen Mobilfunkanbieter — Vodafone, Telekom, O2, 1&1, Congstar, Freenet, Klarmobil, Blau — mit den korrekten Pflichtangaben.
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16 Mobilfunk-Vorlagen
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Mobilfunkvertrag kündigen
Kündigung eines Mobilfunkvertrags zum nächstmöglichen Termin.
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Handyvertrag kündigen
Ordentliche Kündigung eines Mobilfunkvertrags (TKG-Novelle: 1 Monat Frist).
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Ratgeber: Mobilfunk
Frist bei Mobilfunkverträgen: was gilt 2026?
Nach § 56 TKG gilt seit 1. Dezember 2021: Mobilfunkverträge können nach Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit (meist 24 Monate) mit nur 1 Monat Frist gekündigt werden. Anbieter dürfen nicht mehr stillschweigend um ein ganzes Jahr verlängern — wenn gekündigt werden soll, entsteht nach Mindestlaufzeit eine monatliche Kündbarkeit. Für vor Dezember 2021 abgeschlossene Verträge, die noch nicht verlängert wurden, kann eine längere Frist gelten. Prüfen Sie das in Ihrem Vertrag oder in der letzten Rechnung.
Rufnummernmitnahme (Portierung) beantragen
Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, können Sie Ihre Rufnummer mitnehmen (Portierung). Die Portierungsgebühr ist gesetzlich auf maximal 6,82 € gedeckelt. Beantragen Sie die Portierung idealerweise beim neuen Anbieter — er übernimmt die Koordination mit dem alten Anbieter. Alternativ kündigen Sie selbst und senden einen separaten Portierungsauftrag. Die Rufnummer kann bis zu 90 Tage nach Vertragsende portiert werden.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Bei einer einseitigen Vertragsänderung zu Ihrem Nachteil (Preiserhöhung, Leistungskürzung) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist: 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um ohne Einhaltung der regulären Frist zu wechseln. Die Sonderkündigung muss sich ausdrücklich auf die Preiserhöhung beziehen — formulieren Sie: 'Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 57 Abs. 1 TKG Gebrauch.'
Was muss in die Mobilfunk-Kündigung?
Pflichtangaben: Ihr vollständiger Name, Anschrift, Kundennummer beim Anbieter, Mobilfunknummer, gewünschtes Vertragsendedatum (oder 'zum nächstmöglichen Termin'), Datum und Unterschrift. Empfohlen: klarer Betreff ('Kündigung des Mobilfunkvertrags'), Bitte um schriftliche Bestätigung mit genauem Vertragsende, Hinweis auf Portierung falls gewünscht. BriefWizard füllt all diese Angaben automatisch in die DIN 5008 Vorlage ein.
